Die Klä
gerin wollte einen jungen Hund kaufen, der per Inserat angebotenen worden war. Als der Züchterin klar wurde, dass die potenzielle Käuferin mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf und erklärte das lesbische Paar für ungeeignet zur Hundehaltung.
Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen Ombudsmann für sexuell bedingte Diskriminierung an, der den Fall vor Gericht brachte. Auch nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre so etwas möglich. Auch das deutsche Gesetz greift in nahezu allen Lebensbereichen, auch beim Tierkauf, ein. Bei der Ablehnung eines Kaufinteressenten sollte dies beachtet werden.
Hundrecht: Schwedin muss Strafe zahlen
Februar 22, 2008 von cgeibig
Richtig so – vielleicht sollte man der Hundezüchterin besser mal das Züchten untesagen, wegen geistiger umnachtung ;-D
Man man man…. Leute gibt es! Das es überhaupt noch Leutr gibt die so quer denken!